WpHG - Gesetz über den Wertpapierhandel - Gesetze (2024)

Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen

§ 1 WpHG - Anwendungsbereich§ 2 WpHG - Begriffsbestimmungen§ 2a WpHG - Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen§ 3 WpHG - Ausnahmen; Verordnungsermächtigung§ 4 WpHG - Wahl des Herkunftsstaates; Verordnungsermächtigung§ 5 WpHG - Veröffentlichung des Herkunftsstaates; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 6 WpHG - Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt§ 7 WpHG - Herausgabe von Kommunikationsdaten§ 8 WpHG - Übermittlung und Herausgabe marktbezogener Daten; Verordnungsermächtigung§ 9 WpHG - Verringerung und Einschränkung von Positionen oder offenen Forderungen§ 10 WpHG - Besondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014, der Verordnung (EU) 2016/1011, der Verordnung (EU) 2019/2088, der Verordnung (EU) 2020/852 und der Verordnung (EU) 2020/1503§ 11 WpHG - Anzeige straftatbegründender Tatsachen§ 12 WpHG - Adressaten einer Maßnahme wegen möglichen Verstoßes gegen Artikel 14 oder 15 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014§ 13 WpHG - Sofortiger Vollzug§ 14 WpHG - Befugnisse zur Sicherung des Finanzsystems§ 14a WpHG - Befugnisse zur Durchsetzung von Sanktionsmaßnahmen§ 15 WpHG - Produktintervention§ 16 WpHG - Wertpapierrat§ 17 WpHG - Zusammenarbeit mit anderen Behörden im Inland§ 18 WpHG - Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland; Verordnungsermächtigung§ 19 WpHG - Zusammenarbeit mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde§ 20 WpHG - Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes§ 21 WpHG - Verschwiegenheitspflicht§ 22 WpHG - Meldepflichten§ 23 WpHG - Anzeige von Verdachtsfällen§ 24 WpHG - Verpflichtung des Insolvenzverwalters

Abschnitt 3
Marktmissbrauchsüberwachung

§ 25 WpHG - Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 auf Waren und ausländische Zahlungsmittel§ 26 WpHG - Übermittlung von Insiderinformationen und von Eigengeschäften; Verordnungsermächtigung§ 27 WpHG - Aufzeichnungspflichten§ 28 WpHG - (weggefallen)

Abschnitt 4
Ratingagenturen

§ 29 WpHG - Zuständigkeit im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009

Abschnitt 5
OTC-Derivate und Transaktionsregister

§ 30 WpHG - Überwachung des Clearings von OTC-Derivaten und Aufsicht über Transaktionsregister§ 31 WpHG - Verordnungsermächtigung zu den Mitteilungspflichten nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012§ 32 WpHG - Prüfung der Einhaltung bestimmter Pflichten der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 und der Verordnung (EU) Nr. 600/2014

Abschnitt 5a
Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)

§ 32a WpHG - Zuständigkeit im Sinne der Verordnung (EU) 2019/1238

Abschnitt 5b
Schwarmfinanzierungsdienstleister

§ 32b WpHG - Zuständigkeit der Bundesanstalt nach der Verordnung (EU) 2020/1503§ 32c WpHG - Haftung für Angaben im Anlagebasisinformationsblatt nach Artikel 23 der Verordnung (EU) 2020/1503§ 32d WpHG - Haftung für Angaben im Anlagebasisinformationsblatt nach Artikel 24 der Verordnung (EU) 2020/1503§ 32e WpHG - Sonstige Regelungen hinsichtlich der Ansprüche nach den §§ 32c und 32d§ 32f WpHG - Überwachung und Prüfung der Pflichten nach der Verordnung (EU) 2020/1503; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 6
Mitteilung, Veröffentlichung und Übermittlung von Veränderungen des Stimmrechtsanteils an das Unternehmensregister

§ 33 WpHG - Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen; Verordnungsermächtigung§ 34 WpHG - Zurechnung von Stimmrechten§ 35 WpHG - Tochterunternehmenseigenschaft; Verordnungsermächtigung§ 36 WpHG - Nichtberücksichtigung von Stimmrechten§ 37 WpHG - Mitteilung durch Mutterunternehmen; Verordnungsermächtigung§ 38 WpHG - Mitteilungspflichten beim Halten von Instrumenten; Verordnungsermächtigung§ 39 WpHG - Mitteilungspflichten bei Zusammenrechnung; Verordnungsermächtigung§ 40 WpHG - Veröffentlichungspflichten des Emittenten und Übermittlung an das Unternehmensregister§ 41 WpHG - Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte und Übermittlung an das Unternehmensregister§ 42 WpHG - Nachweis mitgeteilter Beteiligungen§ 43 WpHG - Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen§ 44 WpHG - Rechtsverlust§ 45 WpHG - Richtlinien der Bundesanstalt§ 46 WpHG - Befreiungen; Verordnungsermächtigung§ 47 WpHG - Handelstage

Abschnitt 7
Notwendige Informationen für die Wahrnehmung von Rechten aus Wertpapieren

§ 48 WpHG - Pflichten der Emittenten gegenüber Wertpapierinhabern§ 49 WpHG - Veröffentlichung von Mitteilungen und Übermittlung im Wege der Datenfernübertragung§ 50 WpHG - Veröffentlichung zusätzlicher Angaben und Übermittlung an das Unternehmensregister; Verordnungsermächtigung§ 51 WpHG - Befreiung§ 52 WpHG - Ausschluss der Anfechtung

Abschnitt 8
Leerverkäufe und Geschäfte in Derivaten

§ 53 WpHG - Überwachung von Leerverkäufen; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 9
Positionslimits und Positionsmanagementkontrollen bei Warenderivaten und Positionsmeldungen

§ 54 WpHG - Positionslimits und Positionsmanagementkontrollen§ 55 WpHG - Positionslimits bei europaweit gehandelten Derivaten§ 56 WpHG - Anwendung von Positionslimits§ 57 WpHG - Positionsmeldungen; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 10
Organisationspflichten von Datenbereitstellungsdiensten

§ 58 WpHG - Hinweisgeberverfahren§ 59 WpHG - Überwachung der Organisationspflichten§ 60 WpHG - Prüfung der Organisationspflichten; Verordnungsermächtigung(XXXX) §§ 61 und 62 WpHG - (weggefallen)

Abschnitt 11
Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten

§ 63 WpHG - Allgemeine Verhaltensregeln; Verordnungsermächtigung§ 64 WpHG - Besondere Verhaltensregeln bei der Erbringung von Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung; Verordnungsermächtigung§ 64a WpHG - Form der Kundenkommunikation§ 65 WpHG - Selbstauskunft bei der Vermittlung des Vertragsschlusses über eine Vermögensanlage im Sinne des § 2a des Vermögensanlagengesetzes§ 65a WpHG - Selbstauskunft bei der Vermittlung des Vertragsschlusses über Wertpapiere im Sinne des § 6 des Wertpapierprospektgesetzes§ 65b WpHG - Veräußerung nachrangiger berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten und relevanter Kapitalinstrumente an Privatkunden§ 66 WpHG - Ausnahmen für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge§ 67 WpHG - Kunden; Verordnungsermächtigung§ 68 WpHG - Geschäfte mit geeigneten Gegenparteien; Verordnungsermächtigung§ 69 WpHG - Bearbeitung von Kundenaufträgen; Verordnungsermächtigung§ 70 WpHG - Zuwendungen und Gebühren; Verordnungsermächtigung§ 71 WpHG - Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen über ein anderes Wertpapierdienstleistungsunternehmen§ 72 WpHG - Betrieb eines multilateralen Handelssystems oder eines organisierten Handelssystems§ 73 WpHG - Aussetzung des Handels und Ausschluss von Finanzinstrumenten§ 74 WpHG - Besondere Anforderungen an multilaterale Handelssysteme§ 75 WpHG - Besondere Anforderungen an organisierte Handelssysteme§ 76 WpHG - KMU-Wachstumsmärkte; Verordnungsermächtigung§ 77 WpHG - Direkter elektronischer Zugang§ 78 WpHG - Handeln als General-Clearing-Mitglied§ 79 WpHG - Mitteilungspflicht von systematischen Internalisierern§ 80 WpHG - Organisationspflichten; Verordnungsermächtigung§ 81 WpHG - Geschäftsleiter§ 82 WpHG - Bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen§ 83 WpHG - Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht§ 84 WpHG - Vermögensverwahrung und Finanzsicherheiten; Verordnungsermächtigung§ 85 WpHG - Anlagestrategieempfehlungen und Anlageempfehlungen; Verordnungsermächtigung§ 86 WpHG - Anzeigepflicht§ 87 WpHG - Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte, in der Finanzportfolioverwaltung oder als Compliance-Beauftragte; Verordnungsermächtigung§ 88 WpHG - Überwachung der Meldepflichten und Verhaltensregeln§ 89 WpHG - Prüfung der Meldepflichten und Verhaltensregeln; Verordnungsermächtigung§ 90 WpHG - Unternehmen, organisierte Märkte und multilaterale Handelssysteme mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum§ 91 WpHG - Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat§ 92 WpHG - Werbung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen§ 93 WpHG - Register Unabhängiger Honorar-Anlageberater; Verordnungsermächtigung§ 94 WpHG - Bezeichnungen zur Unabhängigen Honorar-Anlageberatung§ 95 WpHG - Ausnahmen§ 96 WpHG - Strukturierte Einlagen

Abschnitt 12
Haftung für falsche und unterlassene Kapitalmarktinformationen

§ 97 WpHG - Schadenersatz wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen§ 98 WpHG - Schadenersatz wegen Veröffentlichung unwahrer Insiderinformationen

Abschnitt 13
Finanztermingeschäfte

§ 99 WpHG - Ausschluss des Einwands nach § 762 des Bürgerlichen Gesetzbuchs§ 100 WpHG - Verbotene Finanztermingeschäfte

Abschnitt 14
Schiedsvereinbarungen

§ 101 WpHG - Schiedsvereinbarungen

Abschnitt 15
Märkte für Finanzinstrumente mit Sitz außerhalb der Europäischen Union

§ 102 WpHG - Erlaubnis; Verordnungsermächtigung§ 103 WpHG - Versagung der Erlaubnis§ 104 WpHG - Aufhebung der Erlaubnis§ 105 WpHG - Untersagung

Abschnitt 16
Überwachung von Unternehmensabschlüssen, Veröffentlichung von Finanzberichten

Unterabschnitt 1
Überwachung von Unternehmensabschlüssen

§ 106 WpHG - Prüfung von Unternehmensabschlüssen und -berichten§ 107 WpHG - Anordnung einer Prüfung der Rechnungslegung und Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt§ 108 WpHG - (weggefallen)§ 109 WpHG - Ergebnis der Prüfung der Bundesanstalt§ 109a WpHG - Informationsaustausch, Befreiung von Verschwiegenheitspflichten§ 110 WpHG - Mitteilungen an andere Stellen§ 111 WpHG - Internationale Zusammenarbeit§ 112 WpHG - Widerspruchsverfahren§ 113 WpHG - Beschwerde§ 113a WpHG - Evaluierung

Unterabschnitt 2
Veröffentlichung und Übermittlung von Finanzberichten an das Unternehmensregister

§ 114 WpHG - Jahresfinanzbericht; Verordnungsermächtigung§ 115 WpHG - Halbjahresfinanzbericht; Verordnungsermächtigung§ 116 WpHG - Zahlungsbericht; Verordnungsermächtigung§ 117 WpHG - Konzernabschluss§ 118 WpHG - Ausnahmen; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 17
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 119 WpHG - Strafvorschriften§ 119a WpHG - Strafvorschriften§ 120 WpHG - Bußgeldvorschriften; Verordnungsermächtigung§ 120a WpHG - Bußgeldvorschriften zur Verordnung (EU) 2019/1238§ 120b WpHG - Bußgeldvorschriften zur Verordnung (EU) 2020/1503§ 121 WpHG - Zuständige Verwaltungsbehörde§ 122 WpHG - Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen§ 123 WpHG - Bekanntmachung von Maßnahmen§ 124 WpHG - Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen Transparenzpflichten§ 125 WpHG - Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 596/2014, die Verordnung (EU) 2015/2365 und die Verordnung (EU) 2016/1011§ 126 WpHG - Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen Vorschriften der Abschnitte 9 bis 11 und gegen die Verordnung (EU) Nr. 600/2014

Abschnitt 18
Übergangsbestimmungen

§ 127 WpHG - Erstmalige Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten§ 128 WpHG - Übergangsregelung für die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten zur Wahl des Herkunftsstaats§ 129 WpHG - (weggefallen)§ 130 WpHG - Übergangsregelung für die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für Inhaber von Netto-Leerverkaufspositionen nach § 30i in der Fassung dieses Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2481)§ 131 WpHG - Übergangsregelung für die Verjährung von Ersatzansprüchen nach § 37a der bis zum 4. August 2009 gültigen Fassung dieses Gesetzes§ 132 WpHG - Anwendungsbestimmung für das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz§ 133 WpHG - Anwendungsbestimmung für § 34 der bis zum 2. Januar 2018 gültigen Fassung dieses Gesetzes§ 134 WpHG - Anwendungsbestimmung für das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie§ 135 WpHG - Übergangsvorschriften zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014§ 136 WpHG - Übergangsregelung zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz§ 137 WpHG - Übergangsvorschrift für Verstöße gegen die §§ 38 und 39 in der bis zum Ablauf des 1. Juli 2016 geltenden Fassung dieses Gesetzes§ 138 WpHG - Übergangsvorschrift zur Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente§ 139 WpHG - Übergangsvorschriften zum Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen§ 140 WpHG - Übergangsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte§ 141 WpHG - Übergangsvorschrift zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz§ 142 WpHG - Übergangsvorschriften für das Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz

Das Gesetz über den Wertpapierhandel ist ein Bundesgesetz. Es trat am 01. August 1994 in Kraft und wurde neu bekannt gemacht am 09. September 1998. Das WpHG - Wertpapierhandelsgesetz definiert den Handel mit Wertpapieren in der Bundesrepublik.

WpHG - Gesetz über den Wertpapierhandel - Gesetze (1)
Wertpapierhandel an der Börse
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Es hat den Zweck, solche Dienstleistungsunternehmen zu kontrollieren, welche Wertpapierhandel betreiben und es dient der Kontrolle von Finanztermingeschäften und letztlich dem Schutz der Kunden. Bei rechtlichen Problemen, die mit dem Wertpapierhandelsgesetz in Zusammenhang stehen, ist ein Anwalt für Finanzrecht oder ein Rechtsanwalt für Bankrecht der optimale Ansprechpartner.

Regelungen des Gesetzes

Am Anfang des Gesetzes stehen Definitionen der Aufgaben und Befugnisse, die sich aus dem Gesetz ergeben. Das WpHG - Wertpapierhandelsgesetz hat diese Aufgaben wie sie in den 48 Paragraphen des Gesetzes ausführlich definiert sind, unter anderem die Zusammenarbeit mit Behörden im In- und Ausland, den europäischen Marktaufsichtsbehörden, der Europäischen Kommission. Es werden die Meldepflichten geregelt, ein Teil des Gesetzes widmet sich dem illegalen Handel mit Insiderwissen.

Überwachungspflichten

Es erklärt weiterhin die Regeln für Mitteilung, Veröffentlichung und Übermittlung von Daten, die Aufbewahrung von Verbindungsdaten. Das Gesetz benennt eine ganze Reihe von Überwachungspflichten. Hier sind unter anderem definiert die Überwachung von Ratingagenturen und des Clearings von OTC-Derivaten. Es wird weiterhin das Verbot der Marktmanipulation überwacht. Weiter finden sich im WpHG – Wertpapierhandelsgesetz Regeln zu Mitteilungspflichten beim Halten von Finanzinstrumenten, zu Rechtsverlust, zu den Richtlinien der Bundesanstalt sowie zu den Pflichten der Emittenten gegenüber den Wertpapierinhabern.

Vorschriften für Emittenten

Es sind gesetzlich geregelt die Vorschriften für Emittenten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Europäischen Union, für Geschäfte mit Derivaten wie für Leerverkäufe. Es werden überdies Verhaltensvorschriften, Organisationspflichten und Transparenzpflichten gegeben. Ferner ist der Betrieb eines multilateralen Handelssystems definiert sowie die Analyse von Finanzinstrumenten. Die letzten Paragraphen handeln von organisierten Märkten und Unternehmen und von multilateralen Handelssystemen mit Sitz in einem Vertragsstaat des Abkommens. Ferner gibt es in Paragraph 39 die Bußgeldvorschriften und letztlich die Übergangsregeln.

WpHG - Gesetz über den Wertpapierhandel - Gesetze (2024)
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Author: Chrissy Homenick

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